Programme / Software

Der Einsatz von EDV-Anlagen erfordert neben der Hardware eine zuverlässige und auf Ihre Bedürfnisse abgestimmte Software. Hierbei handelt es sich um ein immaterielles Wirtschaftsgut, welchen die Banken bei der Finanzierung aufgrund fehlender Objektsicherheit eher zurückhaltend gegenüber stehen. Anders bei Leasing - wir bieten speziell für dieses Produktsegment flexible Vertragstypen an.

Software-Leasing-Vertrag

Hier liegt die Aktivierungspflicht bei der Leasing-Gesellschaft. Für den Kunden sind die Leasing-Raten Betriebsausgaben.

Mit flexiblen Laufzeitmöglichkeiten kann auf die individuellen Wünsche des Kunden eingegangen und ihm somit die Investitionsentscheidung erleichtert werden. Die Verteilung der Lizenzgebühr auf den Nutzungszeitraum ermöglicht die Zahlung der monatlichen Raten aus dem laufenden Ertrag ("Pay as you earn").

Die Vertragstypen eignen sich sowohl für die Finanzierung von Standard- als auch Individual-Software. So z.B. können selbst die Aufwendunge für die Konzeption von websites und ganzen e-commerce-Konzepten abgedeckt werden.

Software-Nutzungsvertrag

Der Kunde aktiviert die Software als immaterielles Wirtschaftsgut. Mit ordnungsgemäßer Erfüllung des Vertrages geht das zeitlich unbefristete Nutzungsrecht entschädigungslos auf ihn über.